Die Regierung hat einen neuen Scheck über 200 Euro zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen gefördert, der jetzt verfügbar ist. Die Frist für die Beantragung dieser Sozialleistung läuft vom 15. Februar bis zum 31. März über die elektronische Zentrale der Steuerbehörde . Diese Hilfe soll insgesamt 4,2 Millionen spanische Haushalte erreichen. Nachfolgend finden Sie die Schlüssel zu den von der öffentlichen Einrichtung veröffentlichten Vorschriften.
Wer kann den 200-Euro-Scheck beantragen oder nicht?
Der Zweck dieser einmaligen Zahlung besteht darin, Menschen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zu unterstützen, beispielsweise Arbeitslose, die bei Arbeitsämtern gemeldet sind und keine anderen Sozialleistungen beziehen. Um auf den Scheck zugreifen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z. B. ein gewöhnlicher Wohnsitz in Spanien, ein volles Jahreseinkommen von weniger als 27.000 Euro und ein Vermögen von weniger als 75.000 Euro (ohne gewöhnlichen Aufenthalt).
Die Einkommens- und Vermögensberechnung erfolgt durch Addition der Einkünfte von Familienangehörigen, die unter derselben Adresse wohnen, nicht jedoch derjenigen von Personen, die ohne familiäre Beziehung in einer Wohnung wohnen. Diejenigen, die das Mindesteinkommen zum Lebensunterhalt oder eine der Renten beziehen, die vom allgemeinen Regime, den besonderen Sozialversicherungsregimen oder dem staatlichen Passivklassenregime gezahlt werden, haben keinen Anspruch auf die Beihilfe. Auch diejenigen, die über die Genehmigung anderer anerkannter ähnlicher Leistungen verfügen, oder die gesetzlichen Verwalter eines Handelsunternehmens können nicht davon profitieren.
Wenn die Voraussetzungen für die Beantragung des 200-Euro-Schecks erfüllt sind , müssen Sie das auf der Website der Steuerbehörde verfügbare elektronische Formular ausfüllen und das Bankkonto angeben, auf das Sie die Überweisung erhalten möchten. Zur Durchführung des Verfahrens ist der Besitz eines Cl@ve- oder elektronischen Zertifikats zwingend erforderlich.
Befolgen Sie die folgenden Schritte, um den 200-Euro-Scheck anzufordern
Die Schritte sind einfach:
- Über diesen Link gelangen Sie zur offiziellen Website der Steuerbehörde
- Klicken Sie auf die Option „Anfrage für die NEUE Beihilfe von 200 Euro für Privatpersonen“
- Füllen Sie alle Optionen auf dem Formular aus, um die 200-Euro-Hilfe anzufordern
Steuerpflichtige, denen der Empfang des Schecks gestattet ist, müssen diesen innerhalb von maximal drei Monaten ab dem 31. März 2023 einsammeln. Die Frist für den Erhalt des Geldes ist der 30. Juni. Wenn diese Frist verstrichen ist und die entsprechende außerordentliche Beihilfe nicht eingegangen ist, gilt der Antrag als abgelehnt. Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie keinen Anspruch auf die Gutschrift haben, benachrichtigt es den Antragsteller, der zehn Tage Zeit hat, Ansprüche einzureichen.